Die Merkator-PZE ermöglicht es, einen automatischen Pausenabzug einzurichten, bei dem Pausenzeiten von der gebuchten Arbeitszeit nach einer bestimmten Anzahl Arbeitsstunden automatisch auf den Konten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgebucht wird.
Diese Einrichtung erfordert eine entsprechende Datenpflege, d.h., Länge und Zeitpunkt der abzubuchenden Zeitintervalle müssen unter Berücksichtigung der Arbeitszeitmodelle definiert werden. Diese Datenpflege sollte im Ergebnis dem jeweils aktuell geltenden Stand der gesetzlichen Regelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entsprechen und liegt in der Verantwortung des Kunden.
Merkator stellt demnach zwar softwareseitig die notwendige Voraussetzung zur Verfügung, der jeweils aktuell geltenden, gesetzlichen Regelung zu entsprechen, jedoch bleibt die Einhaltung in der Verantwortung des Kunden.
In Deutschland ist die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten. § 4 des Gesetzes widmet sich den Ruhepausen:
„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
Die automatische Pausenzeitenabbuchung in Merkator kann nach dieser Vorgabe so eingestellt werden, dass der Pausenabzug ab 6 Std. auf 30 Min. und ab 9 Std. auf 45 Min ermittelt und als Abzug im Feld „Sonderzeit“ hinterlegt wird. Zeitenbuchungen, die unter 15 Minuten bleiben, werden dabei nicht berücksichtigt.
Hinweise:
Die Einrichtung des Pausenabzugs kann von Complan unterstützt werden und beruht auf unserem - juristisch nicht qualifiziertem - Verständnis der Stand 04 2022 geltenden Regelung.
Eine Zertifizierung des Pausenabzugs in der Merkator-PZE besteht nicht.